M2AAAA/BBA Ihnen steht ein Pflichtteil in Höhe von 1/8 des Gesamtvermögens Ihrer Mutter / Ihres Vaters zu, sofern diese / dieser im gesetzlichen Regelfall der Zugewinngemeinschaft gelebt hat. Das bedeutet, Sie haben einen Anspruch auf eine Geldzahlung, welche 12,5% des Gesamtvermögens entspricht. Eventuell sind hiervon Abzüge durch bereits erhaltene Erbschaftsteile oder Vermächtnisse vorzunehmen.
Gerne übernehmen wir für die Durchsetzung dieses Anspruchs für Sie. Ohne Kostenrisiko und stressfrei. Nährere Informationen hier. Klicken Sie dafür auf Abschicken und füllen Sie das Formular auf der Folgeseite aus.
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